Sonderregelungen für A- und B-Klasse

Sonderregelung A- und B-Klasse:

Alle Spieler, die in der A- oder B-Klasse oder als Ersatzspieler gemeldet sind, sind nicht an folgende Regelungen gebunden:

1. Festspielen in höheren Mannschaften

(d. h: §52 (5) entfällt für Einsätze in der A- und B-Klasse)

2. Doppeleinsatz in den ersten drei Runden, sofern eine Liga die A-, oder B-Klasse ist.

(d. h.: §52 (6) entfällt für Einsätze in der A- und B- Klasse)

Achtung: Dies gilt nur für Einsätze in der A- und B-Klasse. Ein in der A-, bzw. B-Klasse aufgestellter Spieler kann sich natürlich weiterhin, z. B. in der Schwabenliga, festspielen und ist dann nicht mehr in der Kreisklasse spielberechtigt.

Einschränkung:

Ein Spieler (auf den die oben erläuterte Sonderregelung zutrifft) kann nur insgesamt zweimal in einer Runde eingesetzt werden. D.h.: Ein in der B-Klasse aufgestellter Spieler (oder Ersatzspieler) kann in einer Runde nur in der A-Klasse (oder Kreisklasse, oder Schwabenliga etc.) aushelfen (eingesetzt werden) und parallel in der B-Klasse zum Einsatz kommen. Er kann nicht z.B. in einer Runde B-Klasse, A-Klasse und Kreisklasse (Schwabenliga etc.) spielen.

Er kann auch nicht in zwei verschiedenen Mannschaften spielen, deren ursprüngliche Spieltermine zeitgleich angesetzt waren (z.B. nach Spielverlegung, zwei Mannschaften eines Vereins in einer Klasse).

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